Verbrauchsteuerlager

Lagerlogistik

Verbrauchsteuerlager

Verbrauchsteuerlager

Internationale Kunden handeln häufig mit Waren, auf die in Deutschland bestimmte Steuern fällig werden. Verbrauchsteuern werden auf Grundnahrungsmittel erhoben (Salzsteuer, Biersteuer) als auch auf Luxusgüter (Tabaksteuer, Branntweinsteuer). Die Kaffeesteuer z.B. wird in Europa nur noch in Deutschland, Belgien, Dänemark, Litauen, Norwegen, Griechenland und der Schweiz erhoben. Diese Steuer hat aber erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung von kaffeehaltigen Produkten. Führt ein Unternehmen Kaffee aus z.B. Frankreich nach Deutschland ein, dann werden je Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro fällig und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm fällig.

Fallbeispiel

Ein großes Unternehmen, das eine Fast Food Kette beliefert, versendet unter anderem Kaffee von Italien über Deutschland nach England. D.h. die Ware muss in Deutschland nur zwischengelagert werden und die Kaffeesteuer soll in Deutschland nicht anfallen. Kunden, die verbrauchssteuerpflichtige Waren über Deutschland in andere Länder verschicken wollen, und die Ware nur kurz zwischenparken möchten, benötigen ein sogenanntes Verbrauchsteuerlager. Die Einsparung der Verbrauchsteuer ist ein großer Vorteil für den Kunden und umgeht den extra Aufwand einer Rückerstattung. Gerade bei großen Sendungen geht es monetär um große Beträge, die so nicht aufgewendet und rückerstattet werden müssen.
Ein Steuerlager ist ein spezielles Zolllager, in dem verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen und versandt werden dürfen. Die Ware kommt aus Amerika, wird in ein Steuerlager in Deutschland eingelagert und registriert, verlässt dann das Lager von Deutschland nach England und wird dort erst verzollt und versteuert. Sterac ist ein sogenannter Steuerlagerinhaber und bietet für Kunden die Möglichkeit solche Waren, wie Kaffee zwischenzulagern unter Aussetzung der Steuerpflicht.

  • Wichtige Regeln sind dazu aber einzuhalten, um ein solches Lager führen zu dürfen:
  • Der Lagerinhaber muss Mitglied im AEO sein.
  • Steuerlager sind dabei so einzurichten, dass der Verkauf der verbrauchssteuerpflichtigen Waren jederzeit verfolgt werden kann.
  • Die Räumlichkeiten müssen klar erkennbar und gekennzeichnet sein.
  • Das wirtschaftliche Bedürfnis muss bestehen und es muss im grenzüberschreitenden Verkehr gehandelt werden.
  • Die verbrauchssteuerpflichtige Ware darf zu keiner Zeit in einem nicht Steuerlager-Regal zwischengelagert werden. Die Ware muss unverzüglich direkt vom Wareneingang in das Steuerlager gebracht werden.
  • Alle Ein und Ausgänge vom Steuerlager müssen dokumentiert werden und jedes netto
  • Kilogramm wird festgeschrieben.

Sollte die Ware dann doch in Deutschland verbleiben und die Verbrauchssteuer fällt an, wird die Ware aus dem Steuerlager raus gebucht und die Freimachung für den jeweiligen Markt wird vorgenommen. Dies passiert durch einen direkten Sytemzugang vom Dienstleister an das Zollamt über die Zollsoftware ATLAS.
Bei Sterac ist es in den Abläufen so implementiert, dass monatlich eine Meldung an das Zollamt erfolgt, welche Beträge bzw. wie viel Kaffee der Kunde innerhalb Deutschlands verkauft hat und wie viel von der Vebrauchssteuer fällig wird.
Generell darf z.B. der Kaffee nur das Steuerlager verlassen, wenn auch die dazugehörige Rechnung von dem Verkäufer mit Angabe des Käufers vorliegt. Ohne die Rechnung darf kein Kaffee das Steuerlager verlassen. Die Richtlinien sind klar definiert und müssen unbedingt eingehalten werden. Ein Steuerlagerinhaber unterzieht sich regelmäßigen Kontrollen durch den Zoll.

„Auf einen Blick“

  • Kunde benötigt ein Steuerlager für Kaffee um die Ware unter Aussetzung der Steuer über Deutschland in andere Länder senden zu dürfen
  • Vorraussetzungen sind streng geregelt um Steuerlagerinhaber sein zu dürfen, u.A. gekennzeichneter Bereich im Lager, lückenfreie Dokumentation des Warenflusses, Anschluss an das Zollsystem ATLAS
  • Die Kunden haben auch die Möglichkeit die Ware jederzeit in Deutschland zu verkaufen und zu versteuern – dies gibt dem Kunden die Möglichkeit flexibel auf den Markt zu reagieren.
  • Kosten- und Abwicklungsvorteile, da Steuern nicht in Deutschland abgeführt werden müssen



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